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Arbeitsrecht
07.01.2009
Arbeitsrecht
BAG: Einsatz von Auszubildenden in anderen Betrieben

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom

30.9.2008 - 1 ABR 81/07 - wie folgt: Werden

Auszubildende eines reinen Ausbildungsbetriebs

zum Zwecke ihrer praktischen Ausbildung vorübergehend

in einem anderen Betrieb eingesetzt,

so stellt das für diesen Betrieb eine Einstellung

i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar, die der

Zustimmung des dort gewählten Betriebsrats bedarf.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-101-2

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