BAG: Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung - Insolvenz - Betriebsübergang
Das BAG hat in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 5 AZR 778/11 - wie folgt entschieden: Die Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung (§ 4c TV ERA-APF) ist Bestandteil der tariflichen Vergütung und wird den monatlichen Entgeltperioden zugerechnet. Die Einmalzahlung wegen verspäteter ERA-Einführung ist eine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO nur insoweit, als sie auf die Entgeltperioden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfällt. Die Haftung des Erwerbers eines Betriebs in der Insolvenz erstreckt sich nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auf Insolvenzforderungen.