BAG: Einlegung der Berufung - Vertretung durch Rechtsanwalt
Das BAG hat mit Urteil vom 17.9.2013 - 9 AZR 75/12 - entschieden: Legt ein Rechtsanwalt für eine Partei, bei der er angestellt ist, Berufung ein, muss der Berufungsschrift zu entnehmen sein, dass der Rechtsanwalt als unabhängiger Prozessbevollmächtigter auftritt und als solcher ohne Bindung an die Weisungen seines Mandanten die Verantwortung für den Schriftsatz übernimmt. Eine mangels Postulationsfähigkeit des Handelnden unwirksame Prozesshand-lung kann durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten genehmigt werden. Bei fristgebundenen Prozesshandlungen ist jedoch erforderlich, dass die Genehmigung vor Fristablauf erklärt wird. Eine rückwirkende Heilung kommt nicht in Betracht.