BAG: Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage - Auslegung eines Antrags - Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Grenzen gerichtlicher Hinweispflichten
Das BAG hat mit Beschluss vom 23.2.2016 - 1 ABR 18/14 wie folgt entschieden:
1. Die Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle über deren Zuständigkeit oder Unzuständigkeit kann nicht Gegenstand eines Feststellungsantrags sein. Ein solcher Spruch begründet als Entscheidung über eine Rechtsfrage zwischen den Betriebsparteien kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO.
2. Eine Betriebspartei ist in einer solchen Fallgestaltung gehalten, im Beschlussverfahren einen hinreichend bestimmten Feststellungsantrag gerichtet auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts für die betreffende betriebliche Angelegenheit zu stellen.