BAG: Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag
Das BAG hat mit Beschluss vom 17.9. 2013 - 1 ABR 24/12 - entschieden: Die Einigungsstelle ist bei der Erledigung ihres Regelungsauftrags nicht an inhaltli-che Vorgaben der Betriebsparteien gebunden. Für eine gerichtliche Entscheidung darüber, ob eine Einigungsstelle gehalten ist, in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit einem bestimmten Regelungsverlangen einer Betriebspartei vollstän-dig oder teilweise nachzukommen, fehlt es regelmäßig an einem Feststellungsinte-resse.