R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
18.10.2010
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.5.2010 – 4 AZR 912/08 – wie folgt: Unter einem Arbeitsvorgang i. S. v. § 22 Abs. 2 BAT ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen. Bei der Bearbeitung von Antragsverfahren auf Erteilung der Zustimmung zur Kündigung nach den §§ 85 ff. SGB IX mit der dabei durchzuführenden Prüfung, ob in Präventionsverfahren für den Arbeitsplatzerhalt eines schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen förderlich gewesen wäre oder ist, und der Mitwirkung nach § 84 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB IX an dessen tatsächlicher Durchführung handelt es sich um zwei Arbeitsvorgänge i. S. d. § 22 Abs. 2 BAT. Die Prüfung der Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals einer Aufbaufallgruppe erfordert einen wertenden Vergleich zwischen der Grundtätigkeit und der herausgehobenen Tätigkeit. Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem Kläger die Darlegung derjenigen Tatsachen, die den wertenden Vergleich ermöglichen.

stats