BAG: Eingruppierung im Service-Center eines Unternehmens der Verlagsbranche
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.6.2011 – 4 ABR 115/09 – wie folgt: In der Gehaltsgruppe 4 des Gehaltstarifvertrages für die Angestellten im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern vom 3.7.2007 (GTV), nach der „Angestellte mit entsprechender abgeschlossener Berufsausbildung und Tätigkeiten, dieweitere Fachkenntnisse erfordern und überwiegend selbständig ausgeführt werden“, vergütetwerden, ist das Heraushebungsmerkmal der Erforderlichkeit weiterer Fachkenntnisse für das Ausüben der Tätigkeit durch die Satzstellung und durch das verbindendeWort „und“ so zu verstehen, dass „weitere Fachkenntnisse“ solche sind, die als inhaltliche Steigerung über die in der maßgebenden Berufsausbildung typischerweise erlangten Fachkenntnisse auch qualitativ hinausgehen, also darauf aufbauen.