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Arbeitsrecht
14.08.2020
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

Das BAG hat mit Urteil vom 10.6.2020 – 4 AZR 167/19 – wie folgt entschieden:

1. Die Tätigkeit eines Übersetzers mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung erfüllt das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 3 Teil III Abschnitt 16 Unterabschnitt 4 TV EntgO Bund, wenn er schwierige Texte in mindestens zwei Sprachrichtungen qualifiziert übersetzt (Rn. 16).

2. Dies war nach der Protokollerklärung Nr. 4 zu diesem Unterabschnitt in der bis zum 30. September 2019 geltenden Fassung ua. dann der Fall, wenn die Übersetzung „keiner weiteren Kontrolle mehr unterliegt“. Eine „Kontrolle“ in diesem Sinne ist die nach der Organisation des Arbeitgebers vorgesehene regelmäßige Möglichkeit einer - nicht zwingend inhaltlichen - Prüfung, die über die Ausübung des allgemeinen arbeitgeberseitigen Weisungsrechts bei Erbringung der Arbeitsleistung hinausgeht. Nicht erforderlich ist, dass die Kontrolle in jedem Einzelfall zu erfolgen hat (Rn. 24, 28).

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