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Arbeitsrecht
24.01.2017
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten Diplom-Übersetzers nach dem niedersächsischen Eingruppierungserlass

Das BAG hat mit Urteil vom 17.11.2016 – 6 AZR 487/15 – wie folgt entschieden:

1. Lehrkräfte an Gymnasien mit einem Studienabschluss als Diplom-Dolmetscher oder Diplom-Übersetzer sind nach Nr. 42.3 der Anlage zum Eingruppierungserlass einzugruppieren. Dies gilt unabhängig davon, ob das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder an einer Fachhochschule abgeschlossen wurde.

2. Eine nicht den Vorgaben des Eingruppierungserlasses entsprechende Eingruppierung kann ebenso wie ein Verstoß gegen eine tarifliche Vergütungsordnung korrigiert werden.

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