BAG: Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz
Das BAG hat mit Urteil vom 22.11.2017 – 4 AZR 629/16 – wie folgt entschieden:
„Gründliche Fachkenntnisse“ iSd. VergGr. VII Fallgr. 1b der Anlage 1a zum BAT-O sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß (quantitatives Element) und nicht nur oberflächlicher Art (qualitatives Element).