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Arbeitsrecht
18.10.2013
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW - Bewertungsfaktor Handlungs- und Entscheidungsspielraum

Das BAG hat mit Urteil vom 17.4.2013 - 4 AZR 915/11 - entschieden: Die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die in Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltordnung genannt werden (hier: „Erfüllung der Arbeitsaufgaben … überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbständig“ und „Prägung“), durch das Landesarbeitsgericht kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob von den zutreffenden Rechtsbegriffen ausgegangen worden ist, ob diese bei der Subsumtion beibehalten worden sind, ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist. Eine Verfahrensrüge muss nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO ua. darlegen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren das Berufungsgericht möglicherweise anders entschieden hätte, sofern sich dies nicht aus der Art des gerügten Verfahrensfehlers von selbst ergibt.

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