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Arbeitsrecht
11.06.2015
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

Das BAG hat mit Urteil vom 18.3.2015 — 4 AZR 702/12 — wie folgt entschieden:

Die Tarifvertragsparteien des BAT wollten grundsätzlich die Tätigkeit eines jeden Angestellten im öffentlichen Dienst mit dem Tarifwerk erfassen. Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des BAT haben nach deren Willen somit eine Auffangfunktion. Im Anwendungsbereich des BAT kann deshalb ausnahmsweise eine Tariflücke nur angenommen werden, wenn die zu beurteilende Tätigkeit keinen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen aufweist.

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