BAG: Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer integrativen Kindergartengruppe - Arbeitsvorgang
Das BAG hat mit Urteil vom 27.9.2017 – 4 AZR 666/14 – wie folgt entschieden:
1. Die Tätigkeit der Betreuung von integrativen Kindergartengruppen durch Heilpädagogen stellt regelmäßig einen einheitlichen Arbeitsvorgang dar.
2. Eine „entsprechende Tätigkeit“ iSd. Entgeltgruppe S 8 Fallgr. 2 TVöD-V/VKA setzt voraus, dass sich die auszuübende Tätigkeit auf die konkrete Fachrichtung der jeweils erforderlichen Ausbildung bezieht und sie die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten gerade erfordert. Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Beschäftigten für den übertragenen Aufgabenbereich lediglich nützlich oder erwünscht sind. Sie müssen vielmehr im tariflichen Sinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, dh. notwendig sein.
TVöD-V/VKA Anh. zu Anl. C Entgeltgruppe S 8 Fallgr. 2 in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung; BAT-O § 22 Abs. 2