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Arbeitsrecht
23.09.2013
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung - korrigierende Rückgruppierung

Das BAG hat mit Urteil vom 20.3.2013 - 4 AZR 521/11 - entschieden: Bei einer korrigierenden Rückgruppierung muss der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher zugrunde gelegten Entgeltgruppe darlegen und ggf. beweisen. Dies ist Ausdruck eines begrenzten Vertrauensschutzes, den eine ein-gruppierte Arbeitnehmerin aufgrund der vom Arbeitgeber bei der Eingruppierung aufzuwendenden Sorgfalt und Kompetenz in Anspruch nehmen kann. Wird eine neue Entgeltordnung eingeführt und enthält sie ua. ein Tätigkeitsmerk-mal, das dem der Arbeitnehmerin zugeordneten Tätigkeitsmerkmal der bisherigen Entgeltordnung wörtlich entspricht und sind zudem die allgemeinen Eingruppierungs-regelungen der beiden Entgeltordnungen vergleichbar, so gelten die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin anlässlich der Überleitung in das neue Entgeltsystem nicht demjenigen Tätigkeitsmerkmal der neuen Entgeltordnung zuordnen will, das seinem Wortlaut nach demjenigen Tätig-keitsmerkmal entspricht, dem sie in der alten Entgeltordnung zugeordnet war.

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