BAG: Eingruppierung einer Sozialversicherungsfachangestellten - Arbeitsvorgang - Heraushebungsmerkmale - wertender Vergleich
Das BAG hat mit Urteil vom 16.5.2013 - 4 AZR 445/11 - entschieden: Bauen Tätigkeitsmerkmale aufeinander auf, genügt für einen schlüssigen Vortrag im Eingruppierungsrechtsstreit nicht nur eine genaue Darstellung der eigenen Tätig-keit. Vielmehr sind diejenigen Tatsachen darzulegen, die einen wertenden Vergleich erlauben, ob sich die Tätigkeit entsprechend den tariflichen Qualifizierungsmerkma-len aus der Grundentgeltgruppe heraushebt. In einem Eingruppierungsrechtsstreit kann allein aus dem Vorbringen, eine Sozial-versicherungsfachangestellte bearbeite Widersprüche und sozialgerichtliche Verfah-ren, nicht der rechtliche Schluss gezogen werden, die auszuübende Tätigkeit hebe sich durch das „Maß der Verantwortung“ aus der Vergütungsgruppe 8 BAT/AOK-Neu „Beschäftigte in der Sachbearbeitung mit besonderen Aufgaben“ heraus.