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Arbeitsrecht
27.11.2012
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.6.2012 - 4 AZR 304/10 - wie folgt: Wird eine Angestellte arbeitsvertraglich als Sonderschulrektorin eingestellt und werden ihr die entsprechenden Aufgaben vorbehaltlos und endgültig übertragen, entspricht ihre Stellung grundsätzlich der einer Beamtin, der rechtmäßig, dh. unter Wahrung aller für die Besetzung des Dienstpostens geltenden Regelungen und unter Einweisung in die Planstelle, das entsprechende Amt übertragen worden ist. Für die Eingruppierung einer solchen Schulleiterin, die aufgrund der Lehrerrichtlinien grundsätzlich den beamtenrechtlichen Besoldungsregelungen folgt, ersetzen die bei der Einstellung vereinbarten Arbeitsbedingungen die Erfüllung der beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften.

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