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Arbeitsrecht
21.04.2016
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz - Aufbaufallgruppen - Heraushebungsmerkmal - wertender Vergleich - Darlegungslast

Das BAG hat mit Urteil vom 18.11.2015 – 4 AZR 605/13 – wie folgt entschieden:

1. Bauen Tätigkeitsmerkmale aufeinander auf, genügt für einen schlüssigen Vortrag im Eingruppierungsrechtsstreit nicht allein eine genaue Darstellung der eigenen Tätigkeit. Vielmehr sind diejenigen Tatsachen darzulegen, die einen wertenden Vergleich erlauben, ob sich die Tätigkeit entsprechend den tariflichen Heraushebungsmerkmalen aus der Grundentgeltgruppe heraushebt.

2. Setzt das Tätigkeitsmerkmal der Ausgangsfallgruppe eine der konkreten wissenschaftlichen Hochschulausbildung entsprechende Tätigkeit voraus, ist für einen wertenden Vergleich zunächst darzulegen, welche Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausbildung vermittelt werden und aus welchen Gründen die übertragenen Aufgaben ohne diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigt werden können.

ZPO § 256 Abs. 1; Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) § 22 Abs. 2, Anlage 1a VergGr. Ib, II; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 17 Abs. 1 Satz 1, Anlage 1 zu § 4

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