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Arbeitsrecht
12.02.2015
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - „umfassende Aufgaben“

Das BAG hat mit Urteil vom 24.9.2014 — 4 AZR 558/12 — wie folgt entschieden:

1. Der Begriff der „umfassenden Aufgaben“ iSd. Tätigkeitsbeispiels Nr. 2 Alt. 2 zu VergGr. 7 BAT/AOK-Neu knüpft an die Aufgabenbereiche einer Krankenkassen-verwaltung („Leistung“, „Versicherung“, „Beitrag“ und „Vertrag“) an. Für die Erfüllung des Tätigkeitsbeispiels kann die Tätigkeit in nur einem dieser Bereiche genügen.

2. Die Tätigkeit einer Sachbearbeiterin ist „umfassend“ iSd. tariflichen Tätigkeitsbeispiels, wenn sie sich auf nahezu alle in Betracht kommenden Aufgabengebiete innerhalb eines Bereichs einer Krankenkassenverwaltung erstreckt. Die Wahrnehmung nur eines oder einzelner Aufgabengebiete eines Bereichs ist nicht ausreichend.

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