BAG: Eingruppierung einer Oberärztin (hier
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.4.2012 - 4 AZR 305/10 - wie folgt: Die Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/KAH, wonach dem/der Oberarzt/Oberärztin „die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik beziehungsweise Abteilung“ übertragen worden sein muss, setzt nicht voraus, dass sich die medizinische Verantwortung auf mehr als einen Teil- oder Funktionsbereich bezieht.