BAG: Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin
Das BAG hat mit Urteil vom 16.3.2016 – 4 AZR 502/14 - wie folgt entschieden:
Die Gerichte dürfen Tarifnormen nicht wegen neuer technischer Entwicklungen einengend oder ausdehnend auslegen, wenn Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung hierfür keine Möglichkeit bieten. Andernfalls würden die Gerichte in unzulässiger Weise in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie eingreifen.