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Arbeitsrecht
06.05.2014
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Referenzzeitraum für die Ermittlung der Durchschnittsbelegung

Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 - entschieden: Bei der Ermittlung der Durchschnittsbelegung einer Kindertagesstätte mit mindes-tens 40 Plätzen im Sinne der Entgeltgruppe S 10 TVöD-BT-V/VKA ist allein die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze im Referenzzeitraum maßgebend. Eine Doppel- oder Mehrfachzählung von Kindern - insbesondere von Kindern unter drei Jahren - scheidet für eine tarifliche Bewertung aus, selbst wenn nach einer Länder-verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten Kinder unter drei Jahren doppelt in Ansatz zu bringen sind. Allein die Öffnung von Kindertagesstätten für Kinder unter drei Jahren ist noch kein Fall iSd. Protokollerklärung Nr. 9 des Anhangs zur Anlage C TVöD-BT-V/VKA, nach der eine Unterschreitung der Durchschnittsbelegung dann nicht zu einer Her-abgruppierung führt, wenn diese kausal auf einer vom Arbeitgeber zu verantworteten Maßnahme, insbesondere zur Qualitätsverbesserung, beruht.

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