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Arbeitsrecht
19.02.2014
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Begriff des „SB-Ladens“

Das BAG hat mit Urteil vom 3.7.2013 - 4 AZR 259/12 - entschieden: Differenzieren Tarifvertragsparteien zwischen verschiedenen Begriffen (hier: „Supermarkt“ und „SB-Laden“), ist in der Regel davon auszugehen, dass sie mit den unterschiedlichen Begriffen auch voneinander abweichende Tarifinhalte zum Aus-druck bringen wollen. Eine Verkaufsstelle im Einzelhandel, in der Waren sowohl in Selbst- als auch in Fremdbedienung angeboten werden, ist dann ein „SB-Laden“ iSd. Tätigkeitsmerk-mals der Gehaltsgruppe 3 in § 3 ETV, wenn sie von der Vertriebsform der Selbstbe-dienung geprägt ist. Dabei kommt es letztlich darauf an, inwieweit beim Warenaus-wahl- und Kaufvorgang die Mitwirkung eines beratenden, bedienenden und in sonsti-ger Weise für den Kunden tätigen Mitarbeiters des Arbeitgebers oder die Selbstbe-dienungshandlungen des Kunden im Vordergrund stehen. Zu möglichen Kriterien der hierbei erforderlichen Gewichtung.

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