BAG: Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel - Gehaltsgruppe III
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.9.2012 - 4 AZR 584/10 - wie folgt: Für die Auslegung des Tarifmerkmales „Lebensmittel-Supermarkt“ iSd. Fußnote 2 zur Gehaltsgruppe III GTV ist, weil die Tarifvertragsparteien von einer eigenständigen Definition abgesehen haben, ein branchenspezifisches Verständnis maßgebend, welches den Anschauungen der beteiligten Berufskreise und dem Handelsbrauch entspricht. Kennzeichnendes Merkmal eines Lebensmittel-Supermarkts im Tarifsinne ist neben einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm, auf der Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Frischwaren und sog. problemlose Waren anderer Branchen überwiegend in Selbstbedienung angeboten werden, dass der Betrieb über ein sog. Vollsortiment von durchschnittlich mehr als 7.000 Artikel verfügt.