R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
10.11.2015
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung - Entgeltgruppe S 14 Alt. 2 TVöD-BT-V/VKA - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst - Arbeitsvorgang

Das BAG hat mit Urteil vom 17.6.2015 – 4 AZR 371/13 – wie folgt entschieden:

1. Bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs bleibt die tarifliche Wertigkeit der verschiedenen Einzeltätigkeiten oder Arbeitsschritte außer Betracht. Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt worden ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten.

2. Wird einer Sozialarbeiterin die einheitliche Fallbearbeitung mit unterschiedlichen komplexen Aufgaben übertragen, ohne dass in den organisatorischen Ablauf der erforderlichen Arbeitsschritte durch den Arbeitgeber eine Zäsur mit einer neuen Arbeitsaufgabe eingefügt wird, handelt es sich regelmäßig um einen einheitlichen Arbeitsvorgang. Dies gilt auch dann, wenn die dort enthaltenen einzelnen Arbeits-schritte unterschiedliche Schwierigkeitsgrade aufweisen, die - für sich genommen - unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden könnten.

stats