BAG: Eingruppierung eines Betriebsschlossers - Spezialkenntnisse iSd. ERTV für die Beschäftigten in den Betrieben der Milchwirtschaft in Bayern vom 20. Mai 2005
Das BAG hat mit Urteil vom 16.10.2019 – 4 AZR 76/19 – wie folgt entschieden:
1. Spezialkenntnisse iSd. Tarifgruppen VII und VIII ERTV sind dem jeweiligen Berufsbild entsprechende oder fachfremde Kenntnisse, die über die im Rahmen einer einschlägigen Berufsausbildung oder durch schlichte Ausübung des Berufs (Berufserfahrung) erworbenen hinausgehen (Rn. 16 ff.).
2. Im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage ist der Arbeitnehmer für die Erforderlichkeit der Spezialkenntnisse darlegungs- und beweispflichtig. Notwendig ist die Darlegung von Tatsachen, die einen Vergleich zwischen Grund- und Spezialkenntnissen ermöglichen (Rn. 22 ff.).