LAG Hamburg: Ein Team darf kein Alter haben
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 23.6.2010 – 5 Sa 14/10 – wie folgt: In der Jobausschreibung sollte nicht von einer jungen Belegschaft die Rede sein. Die Besonderheit des Urteils besteht darin, dass hier bereits in der Selbstbeschreibung des Teams eine diskriminierende Maßnahme gesehen wurde. Anknüpfungspunkt war bisher nur ein Diskriminierungsmerkmal nach § 1 AGG, das den Bewerber selbst betraf. Der Arbeitgeber muss sich in Zukunft bei jeder an die Merkmale des Paragrafen 1 AGG anknüpfenden Beschreibung des potenziellen Arbeitsplatzes des Gefahr eines Diskriminierungsvorwurfs aussetzen.