LAG Berlin-Brandenburg: Ehrenamtsprinzip; Verletzung des Begünstigungsverbots durch unzutreffende Nachreichung des beruflichen Werdegangs und Gewährung pauschaler Stundengutschriften
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 23.10.2019 – 17 Sa 2297/18 – wie folgt entschieden:
Die unzutreffende Nachreichung des beruflichen Werdegangs, die eine zu hohe Eingruppierung des freigestellten Personalratsmitglieds (hier: von Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 14 TVöD) zur Folge hat, verstößt gegen das Bereicherungsverbot des § 107 BPersVG. Gleiches gilt für Gewährung pauschaler Stundengutschriften im Hinblick auf Personalratstätigkeiten, die zugleich das Ehrenamtsprinzip verletzt.