BMI: Eckpunkte zum Arbeitnehmerdatenschutz
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das BDSG unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung lesbarer und verständlicher sowie zukunftsfest und technikneutral auszugestalten. Das BMI hat nun die Eckpunkte zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes vorgelegt. Die Änderungen sollen sich an der Rechtsprechung und an den Aussagen des Koalitionsvertrages orientieren. Zudem soll u. a. das Fragerecht des Arbeitgebers, die Möglichkeiten gesundheitlicher Untersuchungen und der Korruptionsbekämpfung und die heimliche Videoüberwachung näher ausgestaltet werden.
Vgl. zu den Erfordernissen des § 32 BDSG den Aufsatz von Wybitul demnächst in BB 18/2010.