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Arbeitsrecht
04.04.2012
Arbeitsrecht
: EU-Kommission will Rechte von Entsandten stärken EU-Kommissionspräsident

José Manuel Barroso ist der Meinung, dass die Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Binnenmarktes eine wichtige Wachstumschance sei. Aber die Vorschriften müssten für alle in gleicher Weise gelten. Das ist nicht immer der Fall, wenn es um Arbeitnehmer geht, die in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wurden. Für die jährlich rund eine Million entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU werden die Mindestarbeits- und Beschäftigungsbedingungen häufig nicht eingehalten. Vor allem im Baugewerbe werden die Arbeitnehmer meist daran gehindert, ihre vollen Rechte, bei Bezahlung oder Urlaub, in Anspruch zu nehmen. Aus diesen Erwägungen heraus hat die Kommission konkrete, praktische Vorschläge in einer Durchsetzungsrichtlinie verfasst, mit der die Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen verstärkt werden sollen. Um deutlich zu machen, dass Arbeitnehmerrechte und das Streikrecht auf einer Stufe mit der Dienstleistungsfreiheit stehen, hat die Kommission auch eine neue Verordnung vorgelegt, welche die derzeitige Rechtsprechung berücksichtigt. (PM EU-Kommission vom 21.3.2012)

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