: EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht erlassen
Am 28.4.2009 ist die Sechs-Wochen-Frist für eine Einigung im Vermittlungsausschuss zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie abgelaufen. Da die Frist nicht noch einmal verlängert wurde und sich die im Rat vertretenen Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament nicht auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen konnten, gilt der vorgeschlagene Rechtsakt als nicht erlassen.