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Arbeitsrecht
03.03.2010
Arbeitsrecht
DStV: ELENA vor dem Aus?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) die verfassungsrechtlichen Zweifel an das im Jahr 2010 eingeführte Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundsatz der Datensparsamkeit ausdrücklich betont. Eine umfangreiche Datenspeicherung „auf Vorrat" komme nur zum Schutz für überragend wichtige Rechtsgüter (z. B. bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten oder der Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Menschen) in Betracht. Davon könne - so der DStV - bei ELENA nicht die Rede sein. Dieses Verfahren diene vielmehr einmal mehr  dem „    Abbau von Bürokratie". So soll, im Falle der Inanspruchnahme von Ersatzleistungen eines (ehemalig) Beschäftigten, der Arbeitgeber keine Entgeltbescheinigung „auf Papier" mehr ausstellen müssen. Wenn periodisch und - ohne konkreten Anlass - stetig Daten übermittelt werden, stelle sich die Frage nach der Erforderlichkeit der Maßnahme, da es an der behaupteten Erleichterung für den Unternehmer fehle. Zudem lehre die Erfahrung, dass große Datenspeicher weitere Begehrlichkeiten wecken und darüber hinaus keineswegs sicher gegen Missbrauch sind.

Der DStV hat daher bereits im Gesetzgebungsverfahren von ELENA dafür plädiert, es dem Arbeitgeber zu ermöglichen, etwaig benötigte Daten anlassbezogen elektronisch an die öffentliche Stelle zu übermitteln.


(PM DStV vom 3.3.2010)

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