: ELENA-Vereinfachungen zum 1.7.2010
ELENA läuft weiter. Die Arbeitgeber sind damit weiterhin verpflichtet, Daten ihrer Beschäftigten gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung elektronisch an die zentrale Speicherstelle (ZSS) weiterzuleiten. Da eine grundlegende Änderung nicht in Sicht ist, greift ab 1.7.2010 auch die geplante Erweiterung des ELENA-Verfahrens um den Datenbaustein „DBKE“ (Kündigung, Entlassung). Damit ist auch in den Fällen der Kündigung, der Vertragsaufhebung oder Beendigung durch Fristablauf, nach ELENA-Verfahrensgesetz eine entsprechende Meldepflicht des Arbeitgebers gegeben.