BAG: Dynamisierung der individuellen Zwischenstufe
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.10.2011 – 5 AZR 149/10 – wie folgt: § 17 S. 1 und S. 2 HVFG enthalten einseitig zwingendes Recht. Arbeitnehmer, die gemäß § 17 HVFG zur Stadt Hamburg zurückgekehrt sind, hatten ab 1.1.2008 Anspruch auf Erhöhung des Entgelts der individuellen Zwischenstufegemäß § 6 Abs. 1 S. 2 TVÜ-Länder.Zum1.11.2008 stiegenArbeitnehmer mit einer individuellen Zwischenstufe gemäß § 6 Abs. 1 S. 4 TVÜ-Länder in die betragsmäßig nächsthöhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf.