BAG: Dynamische einzelvertragliche Vergütungsvereinbarung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.6.2011 – 5 AZR 161/10 – wie folgt: Eine einzelvertragliche Vereinbarung, wonach der Chefarzt eines Krankenhauses Vergütung nach der Vergütungsgruppe I des BAT-KF erhält, ist im Zweifel als dynamische Vergütungsvereinbarung auszulegen. Die Vergütungsgruppe I BAT-KF wurde zum 1.7.2007 in die Entgeltgruppe 15 Ü BATKF neue Fassung übergeleitet. Dies gilt mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch für Chefärzte.
(PM BAG vom 29.6.2011)