BAG: Dynamische Bezugnahme auf „ortsfremden“ Tarifvertrag
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.10.2009 – 4 AZR 396/08 – wie folgt: Eine einfache dynamische Verweisungsklausel in einem „Altvertrag“, die ein Tarifwerk arbeitsvertraglich in Bezug nimmt, das auch bei beiderseitiger Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsverhältnis nicht normativ nach § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1 TVG gelten würde, kann nicht als „Gleichstellungsabrede“ i. S. d. früheren Senatsrechtsprechung ausgelegt werden. Die Bindung des nicht tarifgebundenen Erwerbers eines Betriebes an die vom Arbeitnehmer mit dem Veräußerer arbeitsvertraglich vereinbarte Dynamik einer Verweisungsklausel auf einen Tarifvertrag verletzt nicht seine negative Koalitionsfreiheit und begegnet weder verfassungs- noch gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.