BAG: Drohung mit Selbstmord als wichtiger Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Das BAG hat mit Urteil vom 29.6.2017 – 2 AZR 47/16, ECLI:DE:BAG:2017:290617.U.2AZR47.16.0 – wie folgt entschieden:
Die ernstliche und im Zustand freier Willensbetätigung abgegebene Drohung mit Selbstmord kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bilden, wenn es dem Arbeitnehmer darum geht, mit der Drohung Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, um bestimmte eigene Interessen oder Forderungen durchzusetzen.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2867-3