LAG Nürnberg: Drittschuldnerklage – vorrangige Pfändung
Das LAG Nürnberg hat mit Urteil vom 27.11.2013 – 8 Sa 218/13 - entschieden: 1. Das Unterbleiben einer Drittschuldnerauskunft führt nicht zur Fiktion, dass fehlendes Einkommen vorhanden ist oder dass bereits anderweitig vorgepfändete Forderungen dem später pfändenden Gläubiger zustünden. 2. Die vorrangige Pfändung und Überweisung steht bis zu ihrer Aufhebung und entsprechender Kenntnis des Drittschuldners einer nachrangigen Pfändung entgegen.