: Doch keine Abschaffung der Weiterleitungsstellen
Der erste Referentenentwurf des „Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze“ sah die Abschaffung der sog. Weiterleitungsstellen für den Einzug der SV-Beiträge vor, da sich diese Idee durch die ausgebaute Automatisierung der Datenerfassung überholt hat. In der aktuellen Fassung (BR-Drucksache 152/10) fehlt diese Streichung jedoch wieder. Evtl. erhalten die Weiterleitungsstellen weitere Funktionen, wie z. B. die Klärung der Rechtsfragen des Beitragseinzugs. Jedoch hat die Vorbereitung dieser Stellen noch nicht begonnen, obwohl mit einer großen Vorlaufzeit zu rechnen ist.