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Arbeitsrecht
20.04.2011
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Diskriminierung wegen des Geschlechts und/oder Alters

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 18.2.2011 – 13 Sa 2049/10 – wie folgt: Das Abweichen von einer tariflichen Beförderungsregel („Voraussetzung einer Beförderung ist mindestens eine regelmäßige 1-jährige Tätigkeit in der vorhergehenden Gruppe“) indiziert ohne eine daraus folgende konkrete Diskriminierung keine Benachteiligung wegen des Geschlechts oder Alters.

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