LAG Berlin: Diskriminierung wegen des Geschlechts und/oder Alters
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 18.2.2011 – 13 Sa 2049/10 – wie folgt: Das Abweichen von einer tariflichen Beförderungsregel („Voraussetzung einer Beförderung ist mindestens eine regelmäßige 1-jährige Tätigkeit in der vorhergehenden Gruppe“) indiziert ohne eine daraus folgende konkrete Diskriminierung keine Benachteiligung wegen des Geschlechts oder Alters.