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Arbeitsrecht
05.06.2014
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Diskriminierung wegen Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.3.2014 – 5 Sa 1346/13 – wie folgt entschieden:

1. Unterlässt es der öffentliche Arbeitgeber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies eine geeignete Hilfstatsache nach § 22 AGG.

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Bewerber im Bewerbungsschreiben wörtlich auf seine „Schwerbehinderung“ hingewiesen hat.

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