Hessisches LAG: Dienstwagen - kein Schadenersatz bei Rotlichtverstoß
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 27.5.2008 - 12 Sa 1288/07 - wie folgt: Ein Arbeitnehmer, der ohne sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation an einer Ampel mit seinem Dienstwagen losfährt, nachdem er durch ein Hupen aufgeschreckt worden ist und irrtümlich für seine Fahrspur ein grünes Ampelsignal wahrgenommen haben will, verursacht zwar fahrlässig, nicht aber grob fahrlässig einen Verkehrsunfall.
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