BAG: Dienstvereinbarung - Schriftform - Bekanntgabe
Das BAG hat mit Urteil vom 18.3.2014 - 1 AZR 807/12 - entschieden: Beim Abschluss von Dienstvereinbarungen soll die Schriftform Zweifel über die vereinbarten Regelungen ausschließen. Dienstvereinbarungen nach Art. 73 BayPVG bedürfen ebenso wie Betriebsverein-barungen zu ihrer Wirksamkeit keiner gesonderten Bekanntmachung. Der Dienststel-lenleiter ist aber auch gegenüber dem Personalrat verpflichtet, die in der Dienststelle Beschäftigten über die gemeinsam beschlossene Dienstvereinbarung in geeigneter Weise zu informieren.