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Arbeitsrecht
08.05.2014
Arbeitsrecht
BAG: Dienstvereinbarung - Schriftform - Bekanntgabe

Das BAG hat mit Urteil vom 18.3.2014 - 1 AZR 807/12 - entschieden: Beim Abschluss von Dienstvereinbarungen soll die Schriftform Zweifel über die vereinbarten Regelungen ausschließen. Dienstvereinbarungen nach Art. 73 BayPVG bedürfen ebenso wie Betriebsverein-barungen zu ihrer Wirksamkeit keiner gesonderten Bekanntmachung. Der Dienststel-lenleiter ist aber auch gegenüber dem Personalrat verpflichtet, die in der Dienststelle Beschäftigten über die gemeinsam beschlossene Dienstvereinbarung in geeigneter Weise zu informieren.

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