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Arbeitsrecht
13.03.2013
Arbeitsrecht
BAG: Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

Das BAG hat mit Beschluss vom 14.2.2013 - 3 AZB 5/12 - wie folgt entschieden: Nach § 20 Abs. 2 GVG erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit nicht auf die Betätigung ausländischer Staaten in Deutschland, soweit deren hoheitliches Handeln betroffen ist. Die Tätigkeit einer angestellten Lehrkraft an einer von der Republik Griechenland in Deutschland betriebenen Privatschule stellt sich nicht als Ausübung von Hoheitsgewalt der Republik Griechenland dar. Streitigkeiten aus einem solchen Arbeitsverhältnis unterliegen daher der deutschen Gerichtsbarkeit.

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