R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
18.02.2016
Arbeitsrecht
BAG: Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristungskontrollklage

Das BAG hat mit Urteil vom 12.8.2015 – 7 AZR 930/11 – wie folgt entschieden:

1. Nach § 20 Abs. 2 GVG erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit nicht auf zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger Rechtsvor-schriften von ihr befreit sind. Bei der Institution der „Europäischen Schulen“ handelt es sich um eine zwischenstaatliche Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit.

2. Die Europäische Schule München genießt als Teil dieser zwischenstaatlichen Organisation Immunität in Bezug auf Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Befristung eines vom Direktor der Schule mit einem Lehrbeauftragten abgeschlossenen Arbeitsvertrags. Hierzu ist die Beschwerdekammer der Europäischen Schulen ausschließlich zuständig. Dies ergibt die dem Gerichtshof der Europäischen Union vorbehaltene, von diesem vorgenommene Auslegung von Art. 27 Abs. 2 SES.

stats