LAG Köln: Dauer der Arbeitszeit – Blue-pencil-Test
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 25.1.2010 – 2 Sa 963/09 – wie folgt: Bei der Klausel „im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden“ handelt es sich um eine nach dem Blue-pencil- Test teilbare Klausel. Bei einer Einsatzsteuerung nach Fremdvorgaben auf Grund mitbestimmter Schichtpläne muss die Arbeitgeberin im Fall eines Aufstockungsverlangens nach § 9 TzBfG darlegen, dass eine sinnvolle Schichtplangestaltung bei Zuordnung von Arbeitsstunden zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis nicht mehr möglich ist. Sie muss auch darlegen, dass alle Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Betriebsrat zur Schichtplananpassung an die Arbeitszeitwünsche ausgeschöpft sind.