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Arbeitsrecht
25.06.2010
Arbeitsrecht
: Clearingstelle bei Statusfeststellungsverfahren

War für die Überprüfung und Entscheidung im Fall der Beschäftigung von Ehegatten und Lebenspartnern bisher in erster Linie die Krankenkasse (Einzugsstelle) zuständig, zu der die Meldung übermittelt wurde, so übernimmt dies auch für diesen Personenkreis seit 1.6.2010 allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Damit ist diese Berliner Stelle bundesweit für das gesamte Statusfeststellungsverfahren zuständig und deckt alle betreffenden Personenkreise ab. Die Krankenkassen leiten die Meldungen in den jeweiligen Fällen an die DRV weiter.

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