R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
01.07.2013
Arbeitsrecht
: Bund übernimmt Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit wegen Hochwasser

Betriebe, die unmittelbar vom neuen Jahrhunderthochwasser geschädigt wurden, können bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Das Kabinett hat einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesregierung zugestimmt. Sie tritt rückwirkend ab 1.6. in Kraft. Sie gilt bis zum 31.12.2013. Für Betriebe, die vom Hochwasser stark geschädigt sind, gibt es bei Arbeitsausfall zudem Kurzarbeitergeld. Betriebe müssen dazu den Arbeitsausfall unverzüglich bei der örtlichen Agentur für Arbeit anzeigen.
(www.bundesregierung.de)

stats