BAG: Bürgenhaftung für Arbeitsentgeltansprüche nach dem AEntG
Das BAG hat mit Urteil vom 16.10.2019 – 5 AZR 241/18 – wie folgt entschieden:
Der Begriff des Unternehmers in § 14 Satz 1 AEntG ist einschränkend auszulegen. Erfasst wird nur der Unternehmer, der sich zur Erbringung einer Werk- oder Dienstleistung verpflichtet hat und diese nicht mit eigenen Arbeitnehmern ausführt, sondern sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung eines oder mehrerer Subunternehmer bedient (Rn. 12).