BAG: BÜ bei Übernahme eines Bewachungsauftrages
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 25.9.2008 - 8 AZR 607/07 - wie folgt: Vergibt die Bundeswehr den Auftrag zur Bewachung eines Truppenübungsplatzes an ein anderes Bewachungsunternehmen als bisher, liegt kein Betriebsübergang vor, wenn es sich um eine reine Auftragsnachfolge handelt. Eine solche ist nicht gegeben, wenn der neue Auftragnehmer einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des bisherigen Personals oder identitätsprägende Betriebsmittel übernimmt.
(PM BAG vom 25.9.2008)