LAG Berlin-Brandenburg: Botschaft – internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte?
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 23.3.2011 – 17 Sa 2620/10 – wie folgt: Das LAG Berlin-Brandenburg hat den EuGH um Vorabentscheidung über die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine arbeitsgerichtliche Streitigkeit eines Botschaftsangestellten ersucht. Das LAG hat es für klärungsbedürftig gehalten, ob die Botschaft eines Staates eine „Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung“ i. S. d. Art. 18 EuGVVO darstellt und ob ggf. eine nach Art. 18, 19 EuGVVO gegebene Zuständigkeit durch eine Gerichtsstandsvereinbarung beseitigt werden kann, die vor Entstehen der Streitigkeit abgeschlossen wurde. Es hat daher diese Fragen dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt.
(PM LAG vom 4.4.2011)